Wasser mit der Aufschrift "Wir schaffen Klarheit für das Schwarzenbeker Trinkwasser"

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Schwarzenbek GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-schwarzenbek.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die PDF-Dokumente unter Formulare und Downloads sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei.
  • Es existieren keine umfänglichen Erläuterungen in Leichter Sprache.
  • Es existieren keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.06.2024 erstellt und zuletzt am 21.11.2024 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Schwarzenbek GmbH unter Berücksichtigung der Bewertung einer vereinfachten Prüfung der Prüfstelle für barrierefreie Informationstechnik der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein vom 23.05.2024.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Herr J.-O. Johannsen
Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Schwarzenbek GmbH
Kleiner Schmiedekamp 11
21493 Schwarzenbek
Telefon: 04151 881 109
E-Mail: j.johannsen@stadtwerke-schwarzenbek.de

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de